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   LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2004 - L 1 AL 48/02   

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https://dejure.org/2004,14079
LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2004 - L 1 AL 48/02 (https://dejure.org/2004,14079)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.04.2004 - L 1 AL 48/02 (https://dejure.org/2004,14079)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. April 2004 - L 1 AL 48/02 (https://dejure.org/2004,14079)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostentragungspflicht für außergerichtliche Kosten; Voraussetzungen der Anerkennung als Arbeitsloser; Auswirkungen der Teilnahme an einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in das Erwerbsleben; Durchführung eines Wiedereingliederungsverfahrens; Durchführung stationärer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 29.01.1992 - 5 AZR 37/91

    Arbeitsentgelt bei Wiedereingliederung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2004 - L 1 AL 48/02
    Zu beachten ist, dass es sich bei der Wiedereingliederungsmaßnahme nicht um ein Rechtsverhältnis, das auf die Leistung von Arbeit im Sinne des arbeitsvertraglichen Leistungsaustausches gerichtet ist, handelt, sondern therapeutische Gründe im Vordergrund stehen (vgl. BAG, Urteil vom 29.01.1992 - 5 AZr 37/91 - BAGE 69, 272, 276 f; Hauck/Kluckmann, Kommentar zum SGB V, § 74 Rdnrn. 13/14; BAG, Urteil vom 28.07.1999 - 4 AZr 192/98).

    Die vertraglichen Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis ruhten.(siehe BAG Urteil vom 19.01.1992 - AZR 37/91 - BAGE 69, 272, 276 f.).

  • BSG, 29.04.1998 - B 7 AL 32/97 R

    Arbeitslosengeld - Arbeitslosigkeit - Strafgefangener - Arbeitspflicht

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2004 - L 1 AL 48/02
    Zu Recht weist das SG in diesem Zusammenhang darauf hin, dass für das Leistungsrecht ein besonderer Begriff des Beschäftigungsverhältnisses gilt, der von dem beitragsrechtlichem Begriff zu unterscheiden ist ("funktionsdifferente Auslegung", BSG, Urteil vom 29.04.1998 - B 7 AL 32/97 R; Urteil vom 28.09.1993 - 11 RAr 69/92).
  • BSG, 28.09.1993 - 11 RAr 69/92

    Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2004 - L 1 AL 48/02
    Zu Recht weist das SG in diesem Zusammenhang darauf hin, dass für das Leistungsrecht ein besonderer Begriff des Beschäftigungsverhältnisses gilt, der von dem beitragsrechtlichem Begriff zu unterscheiden ist ("funktionsdifferente Auslegung", BSG, Urteil vom 29.04.1998 - B 7 AL 32/97 R; Urteil vom 28.09.1993 - 11 RAr 69/92).
  • BSG, 30.01.1990 - 11 RAr 47/88

    Gesellschafter-Geschäftsführer - Familienangehörige - Ehegatte

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2004 - L 1 AL 48/02
    Typisches Merkmal einer "Beschäftigung" i.S.d. § 7 SGB IV ist die persönliche Abhängigkeit des Arbeitenden, d.h. Eingliederung in den Betrieb und Unterordnung unter das Weisungsrecht des Arbeitgebers in Bezug auf Zeit, Dauer, Ort, Art und Ausführung der Arbeit (BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 1 und 4; SozR 2400 § 2 Nr. 16).
  • BSG, 05.11.1998 - B 11 AL 35/98 R

    Arbeitslosengeld - Verfügbarkeit - stationäres Heilverfahren

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2004 - L 1 AL 48/02
    (vgl. BSG, Urteil vom 29.06.1995-AZ 11 Rar 9/94-, Urteil vom 05.11.1998-AZ B 11 AL 35/98 R) Selbst wenn er bei bestehendem Arbeitsverhältnis einen evtl. Schadensersatzanspruch gegen sich hätte geltend lassen müssen, schließt dies die Aufnahme einer anderen Beschäftigung nicht aus.
  • BAG, 28.07.1999 - 4 AZR 192/98

    Stufenweise Wiedereingliederung und Fahrtkostenerstattung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2004 - L 1 AL 48/02
    Zu beachten ist, dass es sich bei der Wiedereingliederungsmaßnahme nicht um ein Rechtsverhältnis, das auf die Leistung von Arbeit im Sinne des arbeitsvertraglichen Leistungsaustausches gerichtet ist, handelt, sondern therapeutische Gründe im Vordergrund stehen (vgl. BAG, Urteil vom 29.01.1992 - 5 AZr 37/91 - BAGE 69, 272, 276 f; Hauck/Kluckmann, Kommentar zum SGB V, § 74 Rdnrn. 13/14; BAG, Urteil vom 28.07.1999 - 4 AZr 192/98).
  • BSG, 24.05.1991 - 7 RAr 2/91

    Erledigung der Hauptsache infolge Rechtsänderung, Kostenentscheidung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2004 - L 1 AL 48/02
    Die Kostenentscheidung ist nach sachgemäßem Ermessen zu treffen (BSG 17, 124, 128; BSG, 24. Mai 1991 SozR 3-1500 § 193 Nr. 2 m. w. N.).
  • BSG, 15.09.1994 - 11 RAr 9/94

    Arbeitsförderung; kein Arbeitslosengeld für zur Ausreise Verpflichtete

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2004 - L 1 AL 48/02
    (vgl. BSG, Urteil vom 29.06.1995-AZ 11 Rar 9/94-, Urteil vom 05.11.1998-AZ B 11 AL 35/98 R) Selbst wenn er bei bestehendem Arbeitsverhältnis einen evtl. Schadensersatzanspruch gegen sich hätte geltend lassen müssen, schließt dies die Aufnahme einer anderen Beschäftigung nicht aus.
  • BSG, 20.06.1962 - 1 RA 66/59
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2004 - L 1 AL 48/02
    Die Kostenentscheidung ist nach sachgemäßem Ermessen zu treffen (BSG 17, 124, 128; BSG, 24. Mai 1991 SozR 3-1500 § 193 Nr. 2 m. w. N.).
  • BSG, 29.01.1981 - 12 RK 63/79

    Bausparkasse - Vermittlung von Bausparverträgen - Handelsvertreter -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2004 - L 1 AL 48/02
    Typisches Merkmal einer "Beschäftigung" i.S.d. § 7 SGB IV ist die persönliche Abhängigkeit des Arbeitenden, d.h. Eingliederung in den Betrieb und Unterordnung unter das Weisungsrecht des Arbeitgebers in Bezug auf Zeit, Dauer, Ort, Art und Ausführung der Arbeit (BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 1 und 4; SozR 2400 § 2 Nr. 16).
  • SG Aachen, 29.11.2005 - S 11 AL 110/05

    Arbeitslosenversicherung

    Die Ausübung einer Beschäftigung im Rahmen einer Maßnahme der stufenweisen Wiedereingliederung iSd § 74 Sozialgesetzbuch - Fünftes Buch - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V) steht der Annahme von Arbeitslosigkeit als Leistungsvoraussetzung für Alg nicht entgegen, denn sie begründet kein Beschäftigungsverhältnis iSd § 119 Abs. 1 Nr. 1 SGB III (hierzu und zum Folgenden LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.04.2004, L 1 AL 48/02).
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